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Wichtige Dinge, die man beachten
sollte:
Fragen Sie nach, ob der Therapeut,
bzw. Halter des Lamas einen Sachkundenachweis hat. Jeder der
gewerbsmäßig Neuweltkameliden hält, züchtet oder gegen Entgelt zur
Verfügung stellt ( Therapie und Trekking ) muss laut Tierschutzgesetz
gemäß § 11 (2) Nr.1 u. a. diese Sachkunde nachweisen um die behördliche
Genehmigung für diese Tätigkeit zu erhalten.
Des weiteren finde ich es sehr
wichtig, das nicht nur der Halter, sondern auch das Tier überprüft wird.
Das Therapielama wird dann von einem unabhängigen Richter beurteilt, ob
es für die Tiergestützte Therapie geeignet ist und bekommt einen
Nachweis darüber. Diese Prüfung muss alle 2 Jahre wiederholt
werden.
Allerdings wird diese
Therapieprüfung noch freiwillig durchgeführt. |